< div>Nun, was sind alle bereit? Ab dem 1. Juli 2019 müssen alle Taxis, Kleinbusse, Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen, U-Bahn und der Rest der öffentlichen Verkehrsmittel die Online-Kasse anwenden.< / div>
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Im Absatz steht :
< div id="p149">Organisationen und Einzelunternehmer unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer Aktivitäten oder Besonderheiten Ihres Standorts können Berechnungen ohne die Anwendung von Kassen bei der Durchführung der folgenden Aktivitäten und bei der Erbringung der folgenden Dienstleistungen durchführen:< / div>
Verkauf von Fahrern oder Führern in der Kabine des Fahrzeugs Reisedokumente (Tickets) und Gutscheine für die Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
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< div>der Taxifahrer muss auch einen Scheck ausstellen.< / div>
< div > unter Berücksichtigung der Kosten der Online-Kasse, fiskalspeicher, OFD, und Dienstleistungen für die Registrierung und Installation.< / div>